Bundesgerichte

Die Gerichtshöfe und Gerichte des Bundes verfügen auf ihren Internetauftritten nicht über eine Darstellungen ihrer Arbeit, sondern auch über Archive zu ihren Pressemitteilungen. Außerdem bieten sie für ihren jeweiligen Bereich einen Datenbankzugang zu der in den letzten Jahren ergangenen Rechtsprechung.

 

Bundesverfassungsgericht

www.bundesverfassungsgericht.de

Das Bundesverfassungsgericht übt von Karlsruhe aus die Rechtsprechung in Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, in Normenkontrollverfahren – d.h. in der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen – und bei Verfassungsbeschwerden – d.h. bei der Prüfung von Grundrechtsverletzungen einzelner Bürger – aus.

 

Bundesgerichtshof

www.bundesgerichtshof.de

Der Bundesgerichtshof ist das oberste deutsche Gericht für das Zivil- und das Strafrecht (die sogenannte „ordentliche Gerichtsbarkeit“).

 

Bundesarbeitsgericht

www.bundesarbeitsgericht.de

Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt ist das oberste Gericht für Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht

 

Bundesverwaltungsgericht

www.bundesverwaltungsgericht.de

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist letztinstanzlich zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten, für die keine besondere Zuständigkeit des Bundessozialgerichts oder des Bundesfinanzhofs besteht.

 

Bundesfinanzhof

www.bundesfinanzhof.de

Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist das oberste deutsche Gericht für Streitigkeiten aus dem Steuerrecht und dem Zollrecht.

 

Bundessozialgericht

www.bsg.bund.de

Das Bundessozialgericht in Kassel ist die oberste deutsche Instanz für Rechtsstreitigkeiten aus dem Sozialrecht und dem Sozialversicherungsrecht.

 

Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes

Keinen eigenen Internetauftritt besitzt der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, der nach Art. 95 Abs. 3 GG zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes berufen ist. Seine – wenigen – in den letzten Jahren ergangenen Entscheidungen finden sich im Internetangebot des Bundesgerichtshofs.

 

Bundespatentgericht

www.bundespatentgericht.de

Das Bundespatentgericht mit Sitz in München ist als Oberes Bundesgericht zuständig für Verfahren des gewerblichen Rechtsschutzes, soweit es um Gewährung, Versagung oder Entzug eines Schutzrechtes geht. Das Bundespatentgericht entscheidet über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Bundessortenamtes sowie erstinstanzlich über Klagen auf Nichtigerklärung eines Patents. Das Bundespatentgericht ist ein Oberes, aber kein Oberstes Bundesgericht: gegen seine Entscheidungen ist im Regelfall ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof möglich.

 

Truppendienstgerichte

Als weitere Gerichte des Bundes bestehen das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München. Die beiden Truppendienstgerichte sind zuständig für Disziplinarverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr sowie für Verfahren über Beschwerden von Soldaten. Die beiden Truppendienstgerichte verfügen über keinen eigenständigen Internetauftritt.